Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsentwurf für die Nutzung der VENARO Software als SaaS- und kundengehostete Lösung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB sollen für Verträge zwischen Venaro Technologies („VENARO“) und gewerblichen Kunden über die Nutzung der VENARO Software gelten. Der genaue Kundenkreis und der Ausschluss oder die Einbeziehung von Verbrauchern sind vor Veröffentlichung festzulegen.
§ 2 Vertragsgegenstand
VENARO stellt eine webbasierte Engineering-Anwendung zur Verwaltung von Fahrzeugprogrammen, Komponenten, BOMs, Varianten, CAD-Assets, Netzwerken und Entwicklungsentscheidungen bereit.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket, der Bestellung und gegebenenfalls einer Leistungsbeschreibung.
§ 3 Zugänge und Benutzerkonten
Der Kunde darf nur für berechtigte Nutzer Konten anlegen oder anlegen lassen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert VENARO unverzüglich über unberechtigte Zugriffe.
Die maximal enthaltene Nutzerzahl richtet sich nach dem gebuchten Pro-User-pro-Monat-Modell und ist serverseitig zu begrenzen.
§ 4 Preise und Abrechnung
Die Vergütung wird pro aktivem Nutzer und Abrechnungsmonat berechnet. Preis, Mindestlaufzeit, Abrechnungsintervall, Fälligkeit und Umgang mit Nutzeränderungen sind in der Bestellung festzulegen.
Preise: [Tarifname, Preis pro Nutzer/Monat und Umsatzsteuer ergänzen]
§ 5 Kundengehostete Installation
Bei einer kundengehosteten Installation stellt der Kunde die vereinbarte Serverumgebung bereit. Verantwortlichkeiten für Betriebssystem, Netzwerk, TLS, Backups, Monitoring, Patches und Wiederherstellung werden in einer separaten Betriebs- oder Leistungsvereinbarung geregelt.
§ 6 Nutzungsrechte und Kundendaten
VENARO räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein. Die Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten verbleiben beim Kunden; gesetzliche und vertragliche Bearbeitungsrechte von VENARO bleiben vorbehalten.
§ 7 Verfügbarkeit, Support und Updates
Serviceumfang, Supportzeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster und Verfügbarkeitsziele werden je Paket oder in einer SLA festgelegt.
Support und SLA: [Leistungsumfang und Zielwerte ergänzen]
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit VENARO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 9 Laufzeit und Beendigung
Laufzeit, Kündigungsfristen, Datenexport, Löschung und Übergabe bei Vertragsende sind abhängig vom gewählten Paket zu regeln.
Vertragsende: [Kündigungsfristen und Datenlöschfristen ergänzen]
§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen
Haftungsregelungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Regelung und Rangfolge individueller Vereinbarungen müssen auf das konkrete B2B-Modell abgestimmt und rechtlich geprüft werden.
Hinweis zum Entwurfsstatus
Dieser Text ist kein fertiger Vertrag und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Er bildet die geplante Produktlogik ab: Pro-User-pro-Monat, zentrale Bereitstellung und perspektivisch kundengehostete Installationen.